Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ferienhauses Reetkate Oldersbek

 

Liebe Gäste,

 

bevor Sie unser Ferienhaus mieten, sollten Sie sich diese
Zeilen aufmerksam durchlesen. Uns ist sehr daran gelegen, dass Sie einen gelungenen Urlaub bei uns verbringen werden. Dennoch ist es in Deutschland unumgänglich, dass auch das Mieten eines Ferienhauses mittels eines Vertrages
abgewickelt wird.Wir haben uns bemüht dafür klare rechtliche Regeln zu schaffen und uns an den "Großen" in der Vermietungsbranche orientiert. Versteckte Fußangeln finden Sie hier nicht. Wenn Fragen offen bleiben sollten, fragen Sie bitte einfach nach.

 

1. Allgemeines

Alle Leistungen sind in einem Mietvertrag enthalten und
werden zwischen dem Gast und den Eheleuten Müller-Lee,   Nachfolgend Vermieter genannt, geschlossen.

 

2. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt ist. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. Abweichende Regelungen sind mit dem Vermieter schriftlich zu vereinbaren.

 

3. Rechte und Pflichten

Der Vermieter ist verpflichtet die vereinbarten Leistungen
zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet dem Vermieter den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt das statt seiner, ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
In diesem Fall haften der Gast und der als dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für den Reisespreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt dem Vermieter vorbehalten diesen Dritten aus
wichtigem Grunde abzulehnen.

 

4. Mangelabhilfe

Der Vermieter ist bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem
Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet wenn er keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Ist die Beherbergung im Sinne der vereinbarten Leistungen mangelhaft, so mindert sich der Preis für die Dauer des
Mangels. Die Haftung des Vermieters ist auf den doppelten Preis der Vertragsleistung beschränkt. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Gerätes berechtigen nicht zur Minderung.

 

5. Reiserücktritt

Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Der Vermieter verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungsspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger
Fälligkeit geltend:

• bis zum 49. Tag vor Reiseantritt: 15 % vom Reisepreis,
   mindestens jedoch EUR 100,-

• bis zum 35. Tag vor Reiseantritt: 30 % vom Reisepreis

• bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 60 % vom Reisepreis

• bis zum 14. Tag vor Reiseantritt: 90 % vom Reisepreis

• ansonsten 100% des Reisepreises

• Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung

 

Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist der Vermieter zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 100,- Euro steht dem Vermieter trotzdem zu. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle
schriftlich erfolgen und sind direkt an den Vermieter zu richten.

 

6. Zahlungsbedingungen

Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises, jedoch mind. EUR 100,- fällig. Die Restzahlung erfolgt gemäß Reisevertrag. Die Zahlung erfolgt in Form von Einzahlung /Überweisung auf das Konto des Vermieters. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Eine Kurtaxe fällt nicht an.

 

7. Kaution

Bei Buchung wird eine Kaution von EUR 150,- mit ausgewiesen.
Diese ist mit der Restmiete gemäß Mietvertrag zu zahlen. Die Erstattung wird nach Abreise des Gastes entsprechend zurücküberwiesen und erfolgt bei Mängelfreiheit innerhalb von 3 Kalendertagen.

 

8. Anreise

Die Reetkate steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur
Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort an der Reetkate.

Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat am letzten Buchungstag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen.

 

 9. Nebenkosten / Zusatzleistungen

Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Die Nebenkosten für die obligatorische Endreinigung beträgt 80,00 Euro. Das Mietobjekt ist bei Abreise ordnungsgemäß zu hinterlassen.

 

10. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung

Das Mietobjekt darf nur mit der gebuchten Personenanzahl
belegt werden. Das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die im Objekt ausliegt.
Gegenstände die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter anzuzeigen und zu ersetzen. Der Mieter ist
verpflichtet alle Mängel und Schäden die in der Zeit entstehen in dem er das Mietobjekt bewohnte sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein
Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Reklamationen bezügl. des Reinigungszustandes sind sofort bei Ankunft und vor Einzug der Reetkate mitzuteilen. Reklamationen bei und nach der Abreise werden nicht anerkannt.Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Mitbringen von Haustieren ist nur gestattet, wenn dies gebucht wurde. Bitte beachten Sie das Rauchverbot in dem Objekt.

 

11. Nutzung des WLan

a.Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt  für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seitenoder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

 

b.Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt
insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Husum

 

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Kontakt:

Sina Lee und

Jens Müller-Lee

 


 

 
E-Mail:
info@reetkate-oldersbek.de

Hausanschrift

Ferienhaus

Reetkate Oldersbek

Dorfstraße 21

25873 Oldersbek

Unsere Reetkate ist mit
4 Sternen vom Deutschen
Tourismusverband e.V.
ausgezeichnet worden.

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